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Automatische Verlängerung beim Festgeld - ein Ärgernis ?


By Festgeld Journal - Posted on 26 July 2008

Wer sein Geld auf ein Festgeld-Konto einzahlt, bindet sich für die vereinbarte Zeit. Während der Laufzeit liegt der Betrag fest und ist für den Anleger nicht verfügbar. Hierzu hat sich der Sparer entschieden und erhält einen entsprechend hohen Zinssatz.

Eine Vielzahl von Banken schreibt in ihren Geschäftsbedingungen vor, dass sich Festgeld-Anlagen automatisch um den ursprünglich vereinbarten Anlagezeitraum verlängern, wenn der Kunde keine gegenteilige Anweisung erteilt, also die Rückzahlung des Geldes nicht ausdrücklich einfordert.
Mit dieser Klausel wird dem Kunden die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Anforderung der Rückzahlung übertragen, weswegen sie von manchen Anlegern als ärgerlich betrachtet wird.

Einige Banken haben die nicht besonders ausgeprägte Kundenfreundlichkeit einer derartigen Regelung erkannt und sind zu einer abweichenden Regelung übergegangen. Bei einem Teil kann der Anleger bereits bei der Eröffnung des Festgeldkontos wählen, ob ihm das Geld bei Nichterteilung einer abweichenden Anweisung zurückgezahlt oder ob es erneut angelegt werden soll. Das Recht, bis zu zwei oder drei Bankarbeitstagen vor der Fälligkeit die Entscheidung zu überdenken, bleibt ihm selbstverständlich erhalten.

Andere Banken legen fest, dass der Kunde grundsätzlich vor der Fälligkeit seines Festgeldes angeschrieben oder angemailt wird. Welche Regelung bei einer nicht erfolgenden Reaktion gilt, wird unterschiedlich geregelt; allerdings kann der Kunde durch die Erinnerung die Notwendigkeit einer Willensäußerung nicht übersehen.
Fair ist auch die vermehrt anzutreffende Regel, dass der Anlagebetrag ohne eine abweichende Anordnung des Kunden zum Fälligkeitstermin zurückgezahlt wird. Der Anleger kann jederzeit einen neuen Festgeld-Vertrag abschließen.

Weitere Informationen gibt es bei Wikipedia: Festgeld