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Vorzeitige Rückzahlung beim Festgeld
Rein rechtlich kann die Bank die vorzeitige Rückzahlung einer Festgeld-Anlage verweigern, sofern sie nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür Regelungen getroffen hat. In der Realität wird ein Geldinstitut dem Wunsch eines Kunden nach einer vorzeitigen Rückzahlung seiner Festgeldanlage jedoch nachkommen, sofern er eine wirtschaftliche Notlage glaubhaft belegen kann oder auch nur nachdrücklich darum bittet.
Eine Alternative zur vorzeitigen Rückzahlung kann das Beleihen der eigenen Geldanlage sein. Einige Banken sind bereit, dieses zu einem sehr günstigen Zinssatz von lediglich einem Prozent oberhalb des von ihnen gezahlten Zinssatzes zuzulassen. Wirtschaftlich gesehen stellt das Ausnutzen dieser Möglichkeit dennoch einen Verlust für den Anleger dar.
Wenn der Anleger in Absprache mit seiner Bank eine vorzeitige Rückzahlung seines Festgeldes anfordert, verliert er in den meisten Fällen jedoch alle angefallenen und noch nicht ausgezahlten Zinsen.
Es ist für jeden Anleger sinnvoll, eine vorzeitige Rückforderung von Festgeldanlagen auszuschließen. Dafür ist eine möglichst genaue Vorplanung, welcher Betrag tatsächlich für einen längeren Zeitraum entbehrlich ist, erforderlich. Nur diese Summe wird dann als Festgeld angelegt.
Der Betrag, der bei einer realistischen Betrachtungsweise, die auch mögliche unvorhersehbare Zahlungs-Verpflichtungen einschließt, jederzeit verfügbar sein muss, wird am sinnvollsten auf ein Tagesgeldkonto eingezahlt, wo er ohne weiteres jederzeit zurückgefordert werden kann.
Die Zinssätze bei Tagesgeldern sind zwar bei den meisten Banken etwas niederiger als bei Festgeldern, dafür entstehen dem Anleger aber keine Verluste bei einer außerplanmäßigen Rückzahlungen. Zudem sind die Unterschiede bei den Zinssätzen inzwischen relativ gering.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei automatische Verländerung beim Festgeld und Festgeld im Vergleich zum Tagesgeld.